Der Familienname bzw. der Nachname eines Menschen ist heutzutage fester Bestandteil seines Namens und deutet grundsätzlich auf die Zugehörigkeit zu einer Familie hin. Der Familienname kann sich im Laufe des Lebens eines Menschen ändern. Beispiele hierfür sind Adoption, Heirat und Scheidung.
Familiennamen haben sich aus den Beinamen entwickelt. Beinamen wurden zunächst individuell vergeben und nicht vererbt. Sie bezeichneten besondere Eigenschaften eines Menschen, seine Herkunft, seinen Beruf, waren beispielsweise auch Scherz- und Spitznamen oder gar Tages- oder Monatsnamen, sie kommen aus Fremdsprachen oder Religionen. Ein Martinus Rot hatte beispielsweise auffällige rote Haare, ein Johannes Wagner den entsprechenden Beruf. Natürlich machten Beinamen auch vor höheren Kreisen keinen Halt. Karl der Große oder Heinrich der Seefahrer seien an dieser Stelle exemplarisch erwähnt. Beinamen gab es schon zu frühen römischen Zeiten.
Erst im 8./9. Jahrhundert entwickelte sich in oberitalienischen Städten aus dem Beinamen ein Familienname. Im 9. Jahrhundert wurde in Venedig zum ersten Mal ein Familienname vererbt. Weiter ging es im 10. Jahrhundert im südlichen Frankreich. Erst im 12. Jahrhundert erreichte diese Sitte Deutschland, bis es sich um das Jahr 1600 weithin durchgesetzt hat. Der Familienname konnte aber noch beliebig wechseln (z.B. durch Wechsel der Amtsbezeichnung oder durch Umzug). Gesetzlich geregelt wurde das Tragen eines Familiennamens erst seit dem 18./19. Jahrhundert zur Pflicht (z.B. seit 1794 in Preußen).
Der Adel trug übrigens schon seit der Erblichkeit der Lehen im Jahre 1037 feste Familiennamen. Das hatte natürlich zur Folge, dass er erbliche Ansprüche leichter geltend machen konnte.
Beinamen und Familiennamen entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte wie die gesamte Sprache. Ein hohes Ziel der Namensforschung ist es demnach, den Ursprung der Namensbedeutung zu suchen. Der Schlüssel der heutigen deutschen Familiennamen ist hauptsächlich im Althochdeutschen zu suchen.